Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes: Bekanntmachung einer Umstufung

Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Bekanntmachung einer Umstufung

Gemarkung Pfaffenhausen:

 

  1. Umstufung eines Teilstückes der Ortsstraße „Weilbacher Straße“ zum beschränkt öffentlichen Weg

Die Straßenbaulast liegt beim Markt Pfaffenhausen.

Die entsprechende Widmungsverfügung, welche zum 05.01.2024 wirksam wird, kann in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen, Hauptstr. 34, Zimmer 202 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung finden Sie auch hier zum Herunterladen.