Aktuelles

Der Marktrat hat sich für die Durchführung eines Vitalitätschecks (VC) entschieden. Damit sollen nicht nur im Hauptort Pfaffenhausen sondern auch in den Ortsteilen Schöneberg, Egelhofen und Weilbach Leerstände, Baulücken, Entwicklungspotential etc. erfasst werden.

Der VC wird unter Federführung des Amts für ländliche Entwicklung in Krumbach durchgeführt, beauftragt wurde das Büro Steinbacher Consult aus Neusäß. Die Ergebnisse für die Ortsteile sollen bis Februar 2022, für den Hauptort Pfaffenhausen bis September 2022 vorliegen.

Dann wird es auch Bürgern, welche nicht im Bereich der Dorferneuerung Pfaffenhausen wohnen, möglich sein, für bestimmte Maßnahmen Fördergelder zu erhalten.

Hier können Sie sich näher über den Vitalitätscheck informieren.

Fördergebiet der Dorferneuerung erweitert: Privatförderung jetzt auch in Egelhofen, Schöneberg und Weilbach möglich

Schwerpunkt der Dorferneuerung Pfaffenhausen III ist die Innenentwicklung. Um diese im Markt Pfaffenhausen noch umfassender unterstützen zu können wurde im Auftrag der Teilnehmergemeinschaft Pfaffenhausen III und unter Kostenbeteiligung und Mitwirkung des Marktes 2021/22 als fachliche Grundlage ein Vitalitätscheck erstellt. Dieser zeigt zahlreiche Innenentwicklungspotentiale in den Ortsteilen Egelhofen, Schöneberg und Weilbach. Das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben hat nun die Einbeziehung dieser Potentiale in das Fördergebiet der laufenden Dorferneuerung Pfaffenhausen III zur Förderung von Maßnahmen im Privatbereich festgesetzt. Dies soll dazu beitragen, die vorhandenen Potentiale zu aktivieren und die Ortskerne auch in den Ortsteilen, zusätzlich zum schon bestehenden Fördergebiet im Hauptort Pfaffenhausen, zu stärken.

 

Die neuen Karten mit den Fördergebieten in den Ortsteilen Egelhofen, Schöneberg und Weilbach können Sie unter ⇒ Unser Markt ⇒Dorferneuerung ⇒ Private Dorferneuerung einsehen.

 

Gefördert werden können bei Gebäuden z.B. dorfgerechte Umbaumaßnahmen, die Erhaltung, Umnutzung und dorfgerechte Gestaltung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, energetische Sanierungen mit gestalterischer Aufwertung und ggf. auch Ersatzneubauten, die sich dem gewachsenen Ortsbild anpassen.

Zudem gibt es Fördermöglichkeiten für die dorfgemäße Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen.

Eine Fördermöglichkeit besteht auch für Kleinstunternehmen der Grundversorgung, die die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Gefördert werden können sowohl Unternehmen zur Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs (z.B. Bäckerei, Konditorei, Metzgerei, Gastwirtschaft, Getränkemarkt, Dorfladen, Pflege, etc…) als auch Unternehmen zur Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des unregelmäßigen, aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden Bedarfs (z.B. Schreinerei, Schornsteinfeger, Installateur, Floristik, Gesundheitspflegedienstleistungen, Fachgeschäfte, etc…).“

 

Wenn Sie also auf Ihrem Grundstück im Fördergebiet im Markt Pfaffenhausen einschließlich der Ortsteile solche Vorhaben umsetzen wollen, können Sie sich gerne an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Dorferneuerung Pfaffenhausen III, Christoph Graf, Tel. 08282/92-328, beim Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben wenden. Beim ALE Schwaben wird dann geprüft, ob für Ihr Bauvorhaben die Voraussetzungen für eine Privatförderung vorliegen.

Bitte beachten Sie: Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie vor Beginn der Maßnahme, also auch vor der Auftragsvergabe, vom ALE Schwaben einen Bescheid erhalten haben.

Nutzen Sie die Fördermittel, die die Dorferneuerung Ihnen bietet und sprechen Sie uns bei Interesse an!

Christoph Graf

Vorsitzender der TG Pfaffenhausen III