ILE-Zusammenschluss ZAM – Zukunft Aktiv Meistern; Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

Auf Grundlage des Bescheids des Amts für Ländliche Entwicklung  Schwaben vom 21.01.2022 und den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) steht dem ILE-Zusammenschluss ZAM – Zukunft Aktiv Meistern für das Jahr 2022 ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung. Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

Der ILE-Zusammenschluss ZAM – Zukunft Aktiv Meistern ruft unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.

Eine Maßnahme gilt nicht als begonnen, wenn der Vertrag ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung enthält oder unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung geschlossen wird.

Nicht als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Verträgen, die der Vorbereitung oder Planung des Projekts (einschließlich der Antragvorbereitung und -erstellung) dienen. Bei Baumaßnahmen gelten dementsprechend Planungsaufträge bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI, Baugrunduntersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Auch das Herrichten des Grundstücks (z.B. Planieren) gilt nicht als Beginn des Vorhabens, wenn die Auftragsvergabe hierfür von den weiteren Vergaben getrennt werden kann.

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.

Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

  1. a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  2. b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  3. c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  4. d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  5. e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  6. f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2022 vorgelegt werden kann.

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

  1. a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
  2. b) natürliche Personen und Personengesellschaften.

Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. Kleinprojekte werden ausgeschlossen, auf welche die darauf beschriebenen Ausschlusskriterien zutreffen. Die Auswahl, wie auch die Reihung der Kleinprojekte richtet sich nach der Punkteerreichung der nachfolgenden Auswahlkriterien.

Ausschlusskriterien: 

  1. Projekt wird außerhalb des ILE-Gebiets umgesetzt

Das Projekt muss im ILE-Gebiet, also im Markt Pfaffenhausen oder in den Gemeinden Breitenbrunn, Oberrieden oder Salgen, verwirklicht werden.

  1. Projekt fördert nicht die Zielerreichung des ILEK

Mindestens eines der Ziele des ILE ZAM – Zukunft Aktiv Meistern muss erfüllt werden. Dazu zählen die Ziele:

  • Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den sozialen Gruppierungen in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) und Aufbau eines belastbaren sozialen Netzes, z.B. zwischen Jung und Alt
  • Weiterentwicklung und Unterstützung der diakonischen Pastoral/Sozialpastoral in der Pfarreiengemeinschaft (PG) Pfaffenhausen in Abstimmung mit den Gremien der PG. (Diakonie: Dienst am Nächsten, Nächstenliebe; Pastoral: Seelsorge)
  • Stärkung und Weiterentwicklung des ehrenamtlichen Engagements.
  1. Projekt fördert allein einzelunternehmerische Absichten

Das Projekt kann nicht gefördert werden, wenn nur die ökonomischen Beweggründe eines Unternehmers oder dessen Urinteresse hinsichtlich des Geschäftszweck im Blick sind.

  1. Projekt kann nicht vorfinanziert werden

Der Projektträger sieht sich in der Lage, die Finanzierung des Projektes bis zur Antragstellung sicherzustellen, bei Bedarf die erforderliche Kofinanzierung einzuwerben und die Projektkosten vorzufinanzieren.

  1. Projekt kann nicht bis 20.9.2022 durchgeführt werden

Das Projekt muss einschließlich der Bezahlung sämtlicher Ausgaben bis 20.September 2022 realisiert werden. Der Projektträger legt bis spätestens 01.10.2022 alle Durchführungs- und Ausgabennachweise/Rechnungen bei der verantwortlichen Stelle (VG Pfaffenhausen) vor.

Auswahlkriterien:

  1. Reichweite des Projekts

Das Projekt schafft für mindestens einen Ort im ILE-Gebiet (Gemeinde Salgen, Oberrieden, Breitenbrunn, Markt Pfaffenhausen) einen Mehrwert. Das Projekt kann eine Strahlkraft über die VG+PG Pfaffenhausen hinweg haben.

Punkte

1 Punkt:

2 Punkte:

3 Punkte:

4 Punkte:

Projekt kommt einem Dorf/Ortsteil zu Gute.

Projekt kommt einer Gemeinde zu Gute.

Projekt kommt allen vier Gemeinden im Gebiet der ILE zu Gute.

Projekt hat einen Mehrwert über das ILE-Gebiet hinaus.

 

  1. Stärkung der Gemeinschaft und Zusammenarbeit zwischen sozialen Gruppen

Das Projekt fördert die Gemeinschaft zwischen unterschiedlichen Gruppen vor Ort. Gemeinsam mit unterschiedlichen Akteuren wird das Projekt gemeistert. Durch das Projekt wird für die Zukunft das Miteinander vor Ort gefördert.

Aussage trifft zu à 1 Punkt.

Punkte
Projekt schafft eine Begegnungsmöglichkeit für die Menschen vor Ort.
Für das Projekt arbeiten verschiedene Akteure (Vereine, Interessensgruppen, …) zusammen.
Mehrere Generationen profitieren von dem Projekt.

 

  1. Werte

Durch das Projekt werden gemeinschaftsfördernde Werte erlebbar.
(Beispiele für Werte: Gemeinschaft, Hilfsbereitschaft, Solidarität, Nächstenliebe, Wertschätzung, Einsatz von Talenten/Charismen, Inklusion, …)

Punkte

0 Punkte

 

1 Punkt

 

2 Punkte

 

3 Punkte

Das Projekt steht in keinem Zusammenhang mit o.g. oder anderen Werten.

Dem Projekt liegt eine gemeinschaftsfördernde Werthaltung zugrunde.

Durch die Umsetzung des Projekts werden unter anderem o.g. Werte gelebt.

Das Projekt fördert gemeinschaftsfördernde und o.g. Werte nachhaltig.

 

  1. Innovativer Ansatz

Durch das Projekt kommt eine neue Idee/Angebot/Konzept in die ILE-Region.

Punkte

0 Punkte

1 Punkt

 

2 Punkte

 

3 Punkte

 

4 Punkte

Das Projekt ist/unterstützt kein neuartiges Konzept/Angebot.

Das Projekt ist/unterstützt ein neuartiges Konzept/Angebot in der Gemeinde.

Das Projekt ist/unterstützt ein neuartiges Konzept/Angebot in der VG und PG.

Das Projekt ist/unterstützt ein neuartiges Konzept/Angebot über die vier Gemeinden hinaus.

Das Projekt ist/unterstützt ein vollkommen neuartiges Konzept/Angebot.

 

  1. Weitere Kriterien

Die Aussage trifft zu à 1 Punkt

Punkte
Das Projekt trägt zum Umweltschutz/Bewahrung der Schöpfung bei.
Das Projekt ist barrierefrei.
Das Projekt ist inklusiv.
Das Projekt fördert die Jugend in ihrer Gestaltungsfreiheit und Initiative.
Das Projekt wird erlebbar gemacht bspw. durch eine Eröffnungs-/Informationsveranstaltung.
Das Projekt ist öffentlich zugänglich.

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss ZAM – Zukunft Aktiv Meistern und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

Termine:             – Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 25.03.2022

– Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2022

Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung à Regionalbudget) zur Verfügung.

Unterlagen hierbei für die Träger von Kleinprojekten:

Unterlagen, die einer Förderanfrage für ein Kleinprojekt mit angefügt werden müssen:


Schriftliche Anträge auf Förderung müssen bis zum Stichtag 25.03.2021 bei folgender Adresse eingegangen sein:

VG Pfaffenhausen
z.Hd. Ulrike Daufratshofer
Hauptstraße 34
87772 Pfaffenhausen

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen zur Verfügung

Ulrike Daufratshofer
Soziale Gemeindeentwicklerin
Johannesweg 28
8775 Salgen

E-Mail:
Mobil: 01703 878727