Gemarkung Pfaffenhausen:
- Widmung der Fl.Nr. 206/13 zur Ortsstraße „Zum Moos“
- Hinzuwidmung des Karteiblattes Nr. 22 Ortsstraße „Kirchstraße“ zu den Karteiblättern Nr. 23, 24, und 25 für die Ortsstraßen „Kirchplatz“, „Schmiedstraße“ und „Mühlstraße“. Widmung der Fl.Nr. 224/23 und 224/25 der Gemarkung Pfaffenhausen zur Ortsstraße „Mühlstraße“
- Umstufung eines Teilstückes der Gemeindeverbindungsstraße „Heinzenhof-Pfaffenhausen“ zur Ortsstraße „Mindelbergstraße“. Widmung der Fl.Nr. 575/15 der Gemarkung Pfaffenhausen zum unselbständigen Gehweg als Bestandteil der Ortsstraße „Mindelbergstraße“
- Hinzuwidmung des Karteiblattes Nr. 39 „Frühlingstraße“ zum Karteiblatt Nr. 38 „Frühlingstraße“
- Widmung der Erschließungsstraße auf Teilstück Fl.Nr. 343/3 sowie der Überquerung des Grabens auf Fl.Nr. 412 der Gemarkung Pfaffenhausen im Baugebiet „Nördlich der Ziegeleistraße“
- Abspaltung eines Teilstückes vom öffentlichen Feld und Waldweg „Rettenbachweg im Egelhoferfeld“ auf Fl.Nr. 476/1 und 476/2 der Gemarkung Pfaffenhausen. Hinzuwidmung von Teilstücken der Fl.Nr. 491/2, 491/1, 366 und 464 zum öffentlichen Feld- und Waldweg „Rettenbachweg im Egelhoferfeld
- Widmung der Fl.Nr. 1164 der Gemarkung Pfaffenhausen zum öffentlichen Feld- und Waldweg
- Änderung des Straßennamens für den beschränkt-öffentlichen Weg „Fußweg (bei Anwesen Hs.Nr.9)
Die Straßenbaulast liegt jeweils beim Markt Pfaffenhausen.
Die entsprechenden Widmungsverfügungen, welche zum 12.08.2022 wirksam werden, können in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhausen, Hauptstr. 34, Zimmer 202 nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung finden Sie auch hier zum Herunterladen.