Bekanntmachung über den Einzug eines Teilstückes eines beschränkt öffentlichen Weges in Weilbach


  1. Der Markt Pfaffenhausen hat die Absicht die Teilstücke des beschränkt-öffentlichen Weges „Schöneberger Fußweg“ auf den Fl.Nr. 459/1 und 459 der Gemarkung Weilbach vollständig einzuziehen. Die Teilstücke haben jegliche Verkehrsbedeutung verloren, in Wirklichkeit existieren sie nicht mehr.

Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können bei der VGem Pfaffenhausen, Hauptstraße 34 bis 11.05.2022 zu den üblichen Dienstzeiten erhoben werden.

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2. Der Markt Pfaffenhausen zieht die Teilstücke des beschränkt-öffentlichen Weges „Schöneberger Fußweg“ auf den Fl.Nr. 459/1 und 459 der Gemarkung Weilbach vollständig ein. Die Teilstücke haben jegliche Verkehrsbedeutung verloren, in Wirklichkeit existieren sie nicht mehr.

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