Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Bekanntmachung einer Widmungen
Gemarkung schöneberg:
Das neu hergestellte restliche Teilstück der Erschließungsstraße „Zum Höhenberg II“ wird gem. Art. 6 BayStrWG uneingeschränkt zur Ortsstraße gewidmet.
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