Vollzug des Baugesetzbuches; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, des Billigungsbeschlusses und der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans „Allgemeines Wongebiet südlich der Schule“ im Verfahren gem. § 13b BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Pfaffenhausen hat in öffentlicher Sitzung am 04.07.2023 nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss am 17.12.2019 den Entwurf, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13b BauGB angewandt und kein Umweltbericht erstellt.
Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand von Pfaffenhausen zwischen der Rathausstraße und der Mindelbergstraße. Auf einer Fläche von ca. 2,4 ha sollen etwa zwei Dutzend Wohnbauplätze in einem allgemeinen Wohngebiet ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke bzw. die Teilfläche (TF) der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 573 (TF), 573/2, 573/7 und 573/8, alle Gemarkung Pfaffenhausen.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 04.07.2023.
Die vollständigen Dokumente finden Sie hier:
Aufstellungs- u. Billigungsbeschluss Bebauungsplan allgemeines Wohnbaugebiet südlich der Schule
Entwurf Bebauungsplan WA südlich der Schule
Entwurf Satzung u. Begründung zum Bebauungsplan WA südlich der Schule