Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO);
Der Markt Pfaffenhausen hat in der Sitzung vom 09.04.2024 eine Änderung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat des Marktes Pfaffenhausen über die Änderung der bisherigen Bekanntmachungsart für Satzungen und Verordnungen mit Wirkung ab dem 01.05.2024 wie folgt beschlossen:
§ 30 der Geschäftsordnung erhält folgende neue Fassung:
(1) Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet unter www.marktpfaffenhausen/bekanntmachungen bekanntgegeben wird. Die Bekanntgabe auf dieser Internetseite erfolgt erst, wenn die Satzung oder Verordnung in der Geschäftsstelle niedergelegt ist. Sie wird frühestens nach 14 Tagen wieder gelöscht. Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann die digitale Bekanntgabe auf der Internetseite öffentlich verfügbar war und wann sie wieder gelöscht wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.
(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf über das Internet unter der öffentlich zugänglichen Internetseite nach Absatz 1 Satz 1 hingewiesen.
Der bisherige § 30 Abs. 3 der Geschäftsordnung entfällt.
Bitte beachten: Die vorgenannte Bekanntmachungsart über das Internet gilt bis auf Weiteres nicht für die Bekanntmachung von Bauleitplanverfahren. Hier verbleibt es zunächst noch bei der Bekanntmachung über die Anschlagtafeln zur Rechtswirksamtkeit.
Die Bekanntmachung finden Sie hier zum Herunterladen.