Regionalbudget – Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

    ILE-Zusammenschluss ZAM – Zukunft Aktiv Meistern

     

    Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
    Der ILE-Zusammenschluss ZAM – Zukunft Aktiv Meistern hat für das Jahr 2023 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Schwaben die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 EUR beantragt. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

    Der ILE-Zusammenschluss ZAM – Zukunft Aktiv Meistern ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

    Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

    • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
    • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
    • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
    • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
    • der demografischen Entwicklung sowie
    • der Digitalisierung

    den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

    Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

    Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.

    Eine Maßnahme gilt nicht als begonnen, wenn der Vertrag ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung enthält oder unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung geschlossen wird.

    Nicht als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Verträgen, die der Vorbereitung oder Planung des Projekts (einschließlich der Antragvorbereitung und -erstellung) dienen. Bei Baumaßnahmen gelten dementsprechend Planungsaufträge bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI, Baugrunduntersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Auch das Herrichten des Grundstücks (z.B. Planieren) gilt nicht als Beginn des Vorhabens, wenn die Auftragsvergabe hierfür von den weiteren Vergaben getrennt werden kann.

    Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen (z. B. Gewerbe-De-minimis-Beihilfen) zu beachten. Nähere Informationen: De-minimis-Beihilfen – StMELF (bayern.de)

    Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

    1. a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
    2. b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
    3. c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
    4. d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
    5. e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
    6. f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

    Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2023 vorgelegt werden kann.

    Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

    1. a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
    2. b) natürliche Personen und Personengesellschaften.

    Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

    Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.

    Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ ist nicht möglich.

    Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

    Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. Kleinprojekte werden ausgeschlossen, auf welche die unten  beschriebenen Ausschlusskriterien zutreffen. Die Auswahl, wie auch die Reihung der Kleinprojekte richtet sich nach der Punkteerreichung der nachfolgenden Auswahlkriterien.

     

     

    Kriterien zur Projektauswahl:

    Ausschlusskriterien:

    1. Projekt wird außerhalb des ILE-Gebiets umgesetzt

    Das Projekt muss im ILE-Gebiet, also im Markt Pfaffenhausen oder in den Gemeinden Breitenbrunn, Oberrieden oder Salgen, verwirklicht werden.

    1. Projekt fördert nicht die Zielerreichung des ILEK

    Mindestens eines der Ziele des ILEK ZAM – Zukunft Aktiv Meistern muss erfüllt werden. Dazu zählen die Ziele:

    • Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den sozialen Gruppierungen in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) und Aufbau eines belastbaren sozialen Netzes, z.B. zwischen Jung und Alt.
    • Weiterentwicklung und Unterstützung der diakonischen Pastoral/Sozialpastoral in der Pfarreiengemeinschaft (PG) Pfaffenhausen in Abstimmung mit den Gremien der PG.

    (Diakonie: Dienst am Nächsten, Nächstenliebe; Pastoral: Seelsorge)

    • Stärkung und Weiterentwicklung des ehrenamtlichen Engagements.
    1. Projekt fördert allein einzelunternehmerische Absichten

    Das Projekt kann nicht gefördert werden, wenn nur die ökonomischen Beweggründe eines Unternehmers oder dessen Urinteresse hinsichtlich des Geschäftszwecks im Blick sind.

     

    1. Projekt kann nicht vorfinanziert werden

    Der Projektträger muss in der Lage sein, die Finanzierung des Projektes bis zur Antragstellung sicherzustellen, bei Bedarf die erforderliche Kofinanzierung einzuwerben und die Projektkosten vorzufinanzieren.

     

    1. Projekt kann nicht bis 20.9.2023 durchgeführt werden

    Das Projekt muss einschließlich der Bezahlung sämtlicher Ausgaben bis 20.9. 2023 realisiert werden. Der Projektträger legt bis spätestens 01.10.2023 alle Durchführungs- und Ausgabennachweise/Rechnungen bei der verantwortlichen Stelle (VG Pfaffenhausen) vor.

     

    1. Projekt ist eine reine Ersatzbeschaffung

     

     

    Auswahlkriterien:

    1. Interkommunale Projekte

    Das Projekt wird durch eine Kooperation von verschiedenen Akteuren aus unterschiedlichen Gemeinden und oder Pfarreien verwirklicht. Das Projekt schafft einen Mehrwert über eine Kommune hinaus. Von dem Projekt profitieren Menschen aus unterschiedlichen Kommunen.

    1 Punkt

    2 Punkte

     

    4 Punkte

     

    6 Punkte

    Projekt kommt einem Dorf/Ortsteil zu Gute.

    Projekt verbindet zwei Kommunen miteinander und es können die Menschen dieser Kommunen davon profitieren.

    Projekt verbindet drei Kommunen miteinander und es können die Menschen dieser Kommunen davon profitieren.

    Projekt verbindet die gesamte VG miteinander und es können alle BürgerInnen der VG davon profitieren.

     

     

    1. Stärkung der Gemeinschaft und Zusammenarbeit zwischen sozialen Gruppen

    Das Projekt fördert die Gemeinschaft zwischen unterschiedlichen Gruppen vor Ort. Gemeinsam mit unterschiedlichen Akteuren wird das Projekt gemeistert. Durch das Projekt wird für die Zukunft das Miteinander vor Ort gefördert.

    Projekt schafft eine Begegnungsmöglichkeit. (1 Punkt)
    Für das Projekt arbeiten verschiedene Akteure (Vereine, Interessensgruppen, …) zusammen. (3 Punkte)
    Mehrere Generationen profitieren von dem Projekt. (1 Punkt)

     

    1. Werte

    Durch das Projekt werden gemeinschaftsfördernde Werte erlebbar.
    (Beispiele für Werte: Gemeinschaft, Hilfsbereitschaft, Solidarität, Nächstenliebe, Wertschätzung, Einsatz von Talenten/Charismen, Inklusion, …)

    1 Punkt

     

    2 Punkte

    3 Punkte

    Das Projekt schafft Rahmenbedingungen, in denen gemeinschaftsfördernde Werte gelebt werden können.

    Durch die Umsetzung des Projekts werden unter anderem o.g. Werte gelebt.

    Das Projekt fördert o.g. Werte nachhaltig.

     

    1. Innovativer Ansatz

    Durch das Projekt kommt eine innovative Idee/Angebot/Konzept in die ILE-Region.

    2 Punkte

     

    4 Punkte

    Das Projekt ist/unterstützt ein innovatives Konzept/Angebot in einer Gemeinde/Pfarrei.

    Das Projekt ist/unterstützt ein innovatives Konzept/Angebot, das vernetzend für die VG/PG wirkt.

     

    1. Bürgerbeteiligung und ehrenamtliches Engagement

    Mit diesem Projekt wird die Bürgerbeteiligung vor Ort angeregt. Das Projekt wird von ehrenamtlich tätigen Personen umgesetzt.

    Die Menschen vor Ort werden über das Projekt informiert. (1 Punkt)
    Die Menschen vor Ort, beteiligen sich an der Umsetzung des Projekts. (2 Punkte)
    Das Projekt wird rein von Ehrenamtlichen umgesetzt. (3 Punkte)

     

    1. öffentliche Zugänglichkeit

    Das Projekt ist möglichst öffentlich zugänglich und kann somit frei von allen Interessierten genutzt werden.

    0 Punkte Das Projekt ist nur dem Antragssteller zugänglich.
    1 Punkt Das Projekt ist zumindest für eine weitere vom Antragssteller unabhängige Gruppe zugänglich.
    2 Punkte Das Projekt kann zumindest auf Anfrage von anderen BewohnerInnen/Vereinen/Kommunen genutzt werden oder wird regelmäßig in kurzen Abständen zugänglich gemacht.
    3 Punkte Das Projekt ist generell öffentlich zugänglich.

     

    1. Weitere Kriterien
    Das Projekt trägt zum Umweltschutz/Bewahrung der Schöpfung bei. (1 Punkt)
    Das Projekt ist barrierefrei. (1 Punkt)
    Das Projekt trägt aktiv zur Inklusion bei. (1 Punkt)
    Das Projekt fördert die Jugend in ihrer Gestaltungsfreiheit und Initiative. (1 Punkt)
    Das Projekt wird erlebbar gemacht bspw. durch eine Eröffnungs-/Informationsveranstaltung. (1 Punkt)

    Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

    Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss ZAM – Zukunft Aktiv Meistern und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

    Termine:

    • Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 10.01.2023
    • Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2023

    Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter Regionalbudget – StMELF (bayern.de) zur Verfügung.

    Zur Förderanfrage notwendig einzureichende Dokumente:

    • Förderanfrage für ein Kleinprojekt
    • Beiblatt: Projektbeschreibung Regionalbudget 2023

    Schriftliche Anträge auf Förderung müssen bis zum Stichtag 10.01.2023 bei folgender Adresse eingegangen sein:

    VG Pfaffenhausen
    z.Hd. Ulrike Daufratshofer
    Hauptstraße 34 87772 Pfaffenhausen

    Als Ansprechpartnerin steht Ihnen zur Verfügung

    Ulrike Daufratshofer
    Soziale Gemeindeentwicklung
    Johannesweg 28
    8775 Salgen
    E-Mail:
    Mobil: 01703 878727

    Hier finden Sie folgende Dokumente zum Herunterladen:

     

    Beiblatt zur Projektbeschreibung

    Aufruf – Flyer

    Rückschau