Erlaubnis für das Einleiten von in der Feuchtgebietskläranlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 515 der Gemarkung Schöneberg mechanisch-biologisch behandeltem Abwasser bei Fluss-km 45,700 in die Mindel sowie für das Einleiten von entlastetem Mischwasser aus dem Regenüberlauf Süd und dem Regenüberlauf Nord in die Mindel bzw. den nördlichen Mindelmühlkanal

    Bekanntmachung

     

    Mit Bescheid des Landratsamtes Unterallgäu vom 15.11.2021 i.d.F.v. 19.07.2023 und 20.03.2024 wurde dem Markt Pfaffenhausen die beschränkte Erlaubnis für das Einleiten von in der Feuchtgebietskläranlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 515 der Gemarkung Schöneberg mechanisch-biologisch behandeltem Abwasser bei Fluss-km 45,700 in die Mindel sowie für das Einleiten von entlastetem Mischwasser aus dem Regenüberlauf Süd und dem Regenüberlauf Nord in die Mindel bzw. den nördlichen Mindelmühlkanal erteilt. Diese ist bis zum 30.06.2025 befristet.

    Der Markt Pfaffenhausen beantragte mit Schreiben vom 30.04.2024 und Planunterlagen des Dipl.-Ing. Gunther Geller, Ing.-Büro Ökolog, Vöhringen vom 30.04.2024 die Erteilung einer neuen gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von in der Feuchtgebietskläranlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 515 der Gemarkung Schöneberg mechanisch-biologisch behandeltem Abwasser bei Fluss-km 45,700 in die Mindel sowie für das Einleiten von entlastetem Mischwasser aus dem Regenüberlauf Süd und dem Regenüberlauf Nord in die Mindel bzw. den nördlichen Mindelmühlkanal.

    Das Landratsamt Unterallgäu beabsichtigt, dem Markt Pfaffenhausen für die vorgenannte Einleitung eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis, befristet bis zum 31.12.2045, zu erteilen.

    Das Vorhaben wird hiermit bekanntgegeben.

    Es wird darauf hingewiesen, dass

    1. die Planunterlagen, die der Benutzung zugrunde liegen, in der Zeit vom 06.05.2025 bis einschließlich 05.06.2025 beim Markt Pfaffenhausen während der Dienststunden zur Einsicht ausliegen,
    1. die Planunterlagen ebenfalls in der Zeit vom 06.05.2025 bis einschließlich 05.06.2025 auf der Internetseite des Landratsamtes Unterallgäu unter https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/aktuelles/bekanntmachungen einsehbar sind,
    1. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bis spätestens 20.06.2025 beim Markt Pfaffenhausen oder beim Landratsamt Unterallgäu, 87719 Mindelheim, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben sind,
    1. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,
    1. Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind,
    1. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und
    1. die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

    Hier finden Sie die Bekanntmachung zum Herunterladen